AGB

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Project Sixto GmbH
Alt-Buch 45-51
1
3125 Berlin
Deutschland

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR VERWENDUNG IM GESCHÄFTSBEREICH MIT NICHT-VERBRAUCHERN, BEREICH GROSSHANDEL

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

I. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern im Sinne des § 310 I BGB. Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, wird hiermit widersprochen.
II. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden die Bedingungen auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn Project Sixto GmbH, (nachfolgend Anbieter genannt) im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

I. Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen vom Anbieter sowie im Internet bereit gehaltenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich und demzufolge nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter diese ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet.
II. Ein Vertragsangebot gilt als angenommen, wenn der Anbieter entweder schriftlich bestätigt oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden ausgeführt wurde. Im letztgenannten Fall gelten Lieferschein bzw. Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
III. Soweit Angestellte vom Anbieter von diesen Bedingungen abweichende mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung des Geschäftsführers von Project Sixto. Mündliche Erklärungen von Vertretungsberechtigten bleiben von dieser Regelung indessen unberührt.
IV. Werden dem Anbieter nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist der Anbieter berechtigt, nach angemessener Frist vom Kunden nach dessen Wahl Zug-um-Zug-Zahlung oder  eine hinreichende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
V. Eine nachträgliche Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirksamen Auftrages kann nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und nur dann erfolgen, wenn es sich nicht um Lagerware handelt und der Vorlieferant bereit ist, die Ware zurückzunehmen. Der Anbieter ist sodann berechtigt, für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages in Abzug zu bringen. Beschädigte Ware wird nicht gutgeschrieben. In Fällen der Irrtumsanfechtung hat der Anbieter einen Schadensersatzanspruch gem. § 122 BGB.
VI. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch die Zulieferer. Der Kunde wird über eine etwaige Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert.

§ 3 Datenschutz

I. Der Anbieter speichert und nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Abwicklung und -sofern erforderlich - im üblichen Rahmen zur Bonitätsprüfung in laufender und abgeschlossener Vertragsbeziehung.
II. Die Daten werden zur weiteren Pflege der Kundenbeziehungen verwendet.

§ 4  Preise , Zahlungs- und Lieferbedingungen, Gefahrübergang

I. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
II. Sämtliche Aufträge werden grundsätzlich gegen Vorkasse ausgeliefert, der vereinbarte Kaufpreis ist jedoch spätestens mit Lieferung der Ware ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig, sofern sich nicht im Folgenden oder aus der jeweiligen Rechnung etwas anderes ergibt.
III. Sämtliche Export-Aufträge werden nur gegen Vorkasse ausgeliefert. Lieferungen an Drittländer erfolgen generell unverzollt und unversteuert.
IV. Der Anbieter behält sich vor, Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Preisänderungen seitens der Lieferanten, eintreten.
V. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Kunde mit der Zahlung aus früherer Lieferung in Verzug befindet.
VI. Der Anbieter nimmt diskontfähige Wechsel zahlungshalber nicht an.
VII. Forderungen vom Anbieter werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass die Kaufpreisansprüche des Verkäufers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet werden. Im letzteren Falle ist der Anbieter berechtigt, weitere Lieferungen von einer Zug- um Zug-Zahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.
VIII. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zahlungsverweigerung bzw. Zurückbehalt sind ausgeschlossen, wenn der Kunde einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls der Mangel oder Beanstandungsgrund diesem infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Anbieter den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden.
IX. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Betriebsstätte vom Anbieter auf den Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf dessen Kosten und Gefahr. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Die Gefahr geht ferner zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
X. Der Transport erfolgt über die DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG. Mitenthalten ist die Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Transportgutes bis zu 500 Euro (in Worten: fünfhundert Euro). Eine darüber hinausgehende Transportversicherung erfolgt nur auf schriftlichen Wunsch und Rechnung des Kunden.
XI. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
XII. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes Einfluss haben. Dies gilt insbesondere bei Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege. Dies gilt auch bei Verzug und auch dann, wenn die Umstände bei den Lieferanten vom Anbieter und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Anbieter dem Kunden schnellstmöglich mit. Der Kunde kann vom Anbieter verlangen, eine Rücktrittserklärung abzugeben oder wahlweise zu erklären, wann mit der Lieferung zu rechnen ist. Erklärt sich der Anbieter nicht unverzüglich, kann der Kunde zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall, sofern der Anbieter das eingetretene Hindernis nicht zu vertreten hat, ausgeschlossen. Vorstehende Regelungen gelten entsprechend, wenn die vorgenannten Störungen beim Kunden eintreten.
XIII. Der Anbieter haftet für die Rechtzeitigkeit der Lieferung nur für eigenes Verschulden und Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden der Vorlieferanten hat der Anbieter nicht einzutreten, da diese nicht seine Erfüllungsgehilfen sind. Der Anbieter ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihm gegen seinen Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Kunden abzutreten.
XIV. Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen vom Anbieter zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt.
XV. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
XVI. Es gelten folgende Mindestbestellmengen:
Für Lieferungen von Luna Designs Bilderrahmen gilt eine Mindestabnahmemenge von 20 Stück. 
Für Lieferungen von Kenana Knitters Stofftieren gilt eine Mindestabnahmemenge von 10 Stück. 
Für Lieferungen von Good Ribbons Textilbändern gilt eine Mindestabnahmemenge von 10 Stück. 

§ 5 Verpackung

I. Sofern der Anbieter im Einzelfall nicht tatsächlich entstandene Verpackungs- und Transportkosten in Rechnung stellt (z.B. für den internationaler Versand und/oder Lieferungen auf Paletten/ in Verschlägen), gilt eine Verpackungs- und Transportkostenpauschale (ausschließlich Transportversicherung) in Höhe 20,00€ für den Versand innerhalb Deutschlands als vereinbart.
II. Mehrwegverpackungen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind unverzüglich zurückgegeben. Für die Rückgabe anderer Verkaufsverpackungen gilt die Verpackungsverordnung (VerpackV). 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

I. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich Der Anbieter das Eigentum an den verkauften Waren vor.
II. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
III. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Anbieter berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
IV. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
a. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
c. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
d. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 7 Änderungsvorbehalt

I. Serienmäßig hergestellte Möbel, Interior und Accessoires werden nach Muster oder Abbild verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn es wurde bei Vertragsschluss eine abweichende Vereinbarung getroffen.
II. Es handelt sich bei der angebotenen Ware um Handarbeit. Technische Änderungen sowie Änderungen in Gestalt und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Es handelt sich hierbei um aus ästhetischen Gründen gewünschte Ergebnisse, die keine Minderungs- oder Ersatzansprüche auslösen.

§ 8 Mängelansprüche des Kunden

I. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
II. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
III. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
IV. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
V. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
VI. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
VII. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
VIII. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 9 Haftungsbeschränkungen

I. Der Anbieter haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.

II. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
III. Die sich aus Abs 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
IV. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 10 Verjährung

I. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung.
II. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß § 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

I. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß § 6 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
II. (2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler –Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Hauptgeschäftssitz von Der Anbieter. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
III. (3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame Reglung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand 01.12.2021